Warenannahme & Verkauf auf Kommission
Warenannahme & Verkauf auf Kommission – so funktioniert es bei mir
Der Verkauf von Second-Hand-Artikeln erfolgt bei mir grundsätzlich auf Kommissionsbasis. Das bedeutet: Deine Artikel bleiben dein Eigentum, bis sie verkauft werden – ich übernehme für dich den Verkauf im Shop vor Ort und im Online-Shop.
📍 Warenannahme vor Ort
Am liebsten nehme ich die Artikel direkt in meinem Shop vor Ort an. So können wir alles persönlich besprechen, die Ware gemeinsam anschauen und direkt aufnehmen.
📦 Warenannahme aus der Ferne
Wenn du nicht in der Nähe wohnst oder keine Möglichkeit hast, persönlich vorbeizukommen, ist das natürlich kein Problem.
👉 In diesem Fall kontaktiere mich bitte vorab:
-
WhatsApp: +49 157 53 08 41 46
-
E-Mail: info@zaumzeug-reitsport.de
Am besten schickst du mir direkt Fotos der Artikel, die du verkaufen möchtest.
-
Wenn du bereits eine Preisvorstellung hast, gib diese bitte gleich mit an.
-
Solltest du dir unsicher sein, was der Artikel noch wert ist, übernehme ich die Preisfestlegung gern für dich.
Nach unserer Absprache kannst du mir die Artikel per Versand zuschicken.
📌 Wichtig: Der Versand sowie die Versandkosten liegen in diesem Fall beim Kommissionsgeber, also bei dir. Nach Ablauf der vereinbarten Kommissionsdauer sind auch die Kosten für den Rückversand vom Kommissionsgeber zu tragen. Die Organisation und Durchführung des Rückversands übernehme ich.
🏷️ Verkauf auf Kommission
Alle angenommenen Artikel werden:
-
auf Kommission verkauft
-
für maximal 12 Monate in meinem Shop und im Online-Shop angeboten
Meine Provision beträgt:
-
25 % pro Artikel
-
20 % bei Sätteln
Der Verkaufserlös wird nach Abzug der Provision bar vor Ort, per Paypal oder per Banküberweisung ausgezahlt
⏳ Nach Ablauf der Kommissionszeit
Nach Ablauf der 12 Monate können die Artikel:
-
von dir abgeholt werden
oder -
in meinen Besitz übergehen, sofern sie nicht abgeholt werden
📜 Rechtliches & weitere Informationen
Alle weiteren Regelungen – unter anderem zu:
-
Zustand der Ware
-
Haftung
-
Preisgestaltung und möglichen Reduzierungen
-
vorzeitiger Abholung
-
Nichtabholung nach Ablauf der Kommissionszeit
-
Auszahlung des Verkaufserlöses
sind verbindlich in meinen AGB für Kommissionsware geregelt, die du weiter unten einsehen kannst.
Wenn du Fragen hast oder dir unsicher bist, melde dich jederzeit gern bei mir – ich berate dich ehrlich, transparent und persönlich.
Ich freue mich auf deine Artikel 💛
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kommissionsware (Second Hand)
Stand: 2026
1. Vertragsgegenstand
Ich verkaufe die mir vom Kommissionsgeber überlassene Ware im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des Kommissionsgebers, zu dem gemeinsam vereinbarten Verkaufspreis.
Vom Verkaufspreis erhalte ich eine Provision in Höhe von:
-
25 % pro Artikel
-
20 % bei Sätteln
2. Laufzeit der Kommission
Die Kommissionsvereinbarung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Übergabe der Ware. Sie bezieht sich auf alle Artikel, die auf der jeweiligen Kommissionsliste aufgeführt sind.
3. Eigentum und Rechte Dritter
Der Kommissionsgeber versichert, dass er uneingeschränkter Eigentümer der Ware ist und dass keine Rechte Dritter an der Ware bestehen.
4. Zustand der Ware
Die Ware ist mir in funktionsfähigem, gereinigtem und verkehrsfähigem Zustand zu überlassen. Artikel, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können von mir abgelehnt werden.
5. Sorgfalt und Haftung
Ich verpflichte mich zu einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Behandlung der Kommissionsware.
Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Rahmen einer gegebenenfalls bestehenden Versicherung.
6. Preisgestaltung
Die Ware wird zu den auf der Kommissionsliste festgelegten Preisen angeboten.
Mit Einverständnis des Kommissionsgebers kann während der Laufzeit eine angemessene Preisreduzierung vorgenommen werden.
7. Informationspflicht des Kommissionsgebers
Der Kommissionsgeber informiert sich eigenständig während der Laufzeit telefonisch oder persönlich über den Verkaufsstand der Ware unter Angabe der jeweiligen Kommissionsnummer.
8. Vergütung und Auszahlung
Nach dem Verkauf der Ware wird der Verkaufserlös um meine Provision gekürzt.
Die Auszahlung des verbleibenden Betrages erfolgt:
-
bar vor Ort
-
per PayPal
-
oder per Banküberweisung
9. Vorzeitige Abholung
Bei einer vorzeitigen Abholung vor Ablauf der 12 Monate wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben:
-
1,00 € pro Artikel
-
15,00 € bei Sätteln
10. Herausgabe zur Anprobe
Die Herausgabe der Ware aus dem Geschäftsraum, z. B. zur Anprobe, erfolgt ausschließlich gegen Hinterlegung des vereinbarten Verkaufspreises.
11. Nichtabholung nach Ablauf
Wird die Ware nach Ablauf der Kommissionsvereinbarung nicht abgeholt, bin ich berechtigt, die Ware ohne weitere Mahnung nach eigenem Ermessen zu verwerten.
Ein Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.
12. Verfall von Auszahlungsansprüchen
Ansprüche auf nicht abgeholte Verkaufserlöse verfallen 6 Monate nach Ablauf der Kommissionsdauer.
13. Minderjährige
Minderjährige Kommissionsgeber benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
14. Umtausch, Garantie und Gewährleistung
Ein Umtausch der Kommissionsware ist ausgeschlossen.
Ich übernehme keine Garantie.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich zwischen Käufer und ursprünglichem Eigentümer der Ware.